allgemeinde Nutzungshinweise für unsere Gemeinderäume
Bei allen Maßnahmen und Veranstaltungen sind die Abstands- und Hygieneregeln durchgängig zu beachten. Die Auflagen des Landes Hessen sind zu beachten. Konkret bedeutet dies:
- · ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen (ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes) wird eingehalten, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind;
- · es werden soweit möglich keine Gegenstände zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, entgegengenommen und anschließend weitergereicht;
- · geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene; Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen werden getroffen und umgesetzt;
- · maximal wird eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen (also ohne Sitzplätze) eine Person je angefangener 10 Quadratmetern, in die betreffende Räumlichkeit eingelassen;
- · eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, wird zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt.
Wie viel Personen können in einen Raum?
| Pfarrsaal |
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St. Marien | 30 Personen, | Clubraum 1: 12 Personen, Clubraum 2: 8 Personen Meeting-Point: 5 Personen |
Christkönig | 30 Personen, | |
St. Johannes d. Täufer | 7-8 Personen, | Clubraum: 5 Personen, |
St. Michael | 15 Personen, | |
St. Peter und Paul | -- | Don-Bosco-Saal: 6 Personen, |
St. Alban | -- | |
St. Vitus | 16 Personen | Kolpingraum: 5 Personen, Elisabethenraum: 4 Personen |
St. Philippus und Jakobus | 21 Personen | Sitzungszimmer 2 Personen |
Heilig Geist | 10 Personen |