Dienstanweisung zum 30. März 2022 (Bischöfliches Ordinariat, Limburg)
Basisschutzmaßnahmen
Sofern nachstehend nicht anders angegeben, gelten für alle Bereiche folgende Basisschutzmaßnahmen:
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Handhygiene (Hände gründlich waschen, Verzicht auf Händeschütteln)
- Tragen einer Maske in Situationen, wo der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann (medizinische Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95)
- regelmäßige Lüftung von Innenräumen
Personen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung und/oder positivem Schnelltest dürfen den Arbeitsplatz nicht aufsuchen. Dies gilt ebenso für Besucher/-innen von Veranstaltungen und Einrichtungen der Pfarreien.
Gottesdienste
Bei Gottesdiensten besteht keine Abstandspflicht. Dafür besteht jedoch Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Kirche. Die in der Liturgie unmittelbar Mitwirkenden und Tätigen wie Zelebrant, Gottesdienst-leiter/-in, Lektor/-in, Kantor/-in, Sänger/-innen sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske während des Ausü-bens ihres Dienstes befreit.
Wo Abstände gewahrt werden können, vermutlich vor allem bei Werktagsgottesdiensten, besteht keine Maskenpflicht.
Auf den physischen Austausch des Friedensgrußes ist zu verzichten.