Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat berät und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer über alle wichtigen Fragen, die die Pfarrei betreffen. Hier bestimmen also von den Katholikinnen und Katholiken gewählte Vertreterinnen und Vertreter über die Geschicke ihrer Pfarrei mit. Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.
In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat (PGR). Er ist ein von den wahlberechtigten Gliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium. Der PGR dient der Verwirklichung des Auftrages Jesu Christi in seiner Kirche, insbesondere durch den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat Maria Himmelfahrt im Taunus besteht aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern. Das sind: 18 von der Pfarrei gewählte Mitglieder + Pfarrer + 1 aus dem Pastoralteam gewähltes Mitglied + Jugendsprecherin.
Dem PGR gehören ohne Stimmrecht, jedoch mit Antrags- und Mitspracherecht an: Alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams, Vorsitzende der Sach- und Ortsausschüsse, soweit sie nicht bereits PGR-Mitglieder sind, stellvertretende Jugendsprecher, Vertreter der folgenden Kirchorte neuen Typs: Ursulinen-Kloster, Kirche in Not, Haus Raphael, Heilig-Geist-Schwestern OSS.
Kontakt zum PGR-Vorstand
Mitglieder des Pfarrgemeindesrates
- Pless, Christiane
- Vallanthottil, Ansamma
- Schäfer, Walter - Vorsitzender
- Helm, Leonhard
- Sobota, Elisabeth
- Buckel-Adé, Barbara
- Riehl, Lutz
- Läsche, Ulrich
- Horz, Volker
- Krelaus, Jürgen
- Löhr, Mechthild
- Kumerics, Kerstin
- Stefanski, Petra
- Spyth, Dorothea
- Bokler, Dr. Evelyn
- Schröer, Fabian, Jugendsprecher
- Pfarrer Stefan Peter
- Gemeindereferentin Magdalena Lappas
Ortsausschüsse der einzelnen Kirchorte
Auf der örtlichen Ebene, auf der sich das Gemeindeleben praktisch abspielt, richtet der Pfarrgemeinderat Ortsausschüsse ein. Die Ortsausschüsse bestehen aus den beiden für den jeweiligen Kirchort gewählten PGR-Mitgliedern, sowie weiteren vom Pfarrgemeinderat bestellten Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Ortsausschusses ist nach oben nicht begrenzt, kann also je nach Größe und Aktivität der Kirchorte unterschiedlich sein.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat (VRK) verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Die Kirchengemeinde ist eine örtliche Gebietskörperschaft; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wählen den Verwaltungsrat. Dieser besteht aus 12 gewählten Mitgliedern und Pfarrer Stefan Peter als Vorsitzenden.
Mitglieder des Verwaltungsrates
- Pfarrer Stefan Peter - Vorsitzender
- Thomas Boller
- Prof. Dr. Ulrich Burgard
- Christina Griesser
- Stefan Hans
- Ernst Hoffmann
- Dr. Jörg Krämer
- Dr. Christian Lauer
- Norbert Mezger
- Dirk Riehl
- Frank Schulz
- Dr. Michael Schulze Dieckhoff
- Dr. Thomas Werhahn