Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat
Pfarrgemeinderat
In jeder Kirchengemeinde besteht ein Pfarrgemeinderat (kurz PGR). Er ist ein von den wahlberechtigten Mitgliedern der Kirchengemeinde gewähltes synodales Gremium. Der Pfarrgemeinderat berät und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer über pastorale Fragen der Pfarrei. Er wird alle vier Jahre gewählt.
Unser Pfarrgemeinderat besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Das sind: 14 von der Kirchengemeinde gewählte Mitglieder, der Pfarrer, ein aus dem Pastoralteam gewähltes Mitglied, ein Jugendsprecherin.
Dem Pfarrgemeinderat gehören ohne Stimmrecht, jedoch mit Antrags- und Mitspracherecht an: Alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams, die Vorsitzenden der Sach- und Ortsausschüsse, soweit sie nicht bereits PGR-Mitglieder sind, stellvertretende Jugendsprecher, und Vertreter der folgenden Kirchorte neuen Typs: Ursulinen-Kloster, Kirche in Not, Haus Raphael, Heilig-Geist-Schwestern OSS.
Kontakt zum PGR-Vorstand
Mitglieder des Pfarrgemeindesrates
- Pless, Christiane
- Vallanthottil, Ansamma
- Schäfer, Walter - Vorsitzender
- Helm, Leonhard
- Sobota, Elisabeth
- Buckel-Adé, Barbara
- Riehl, Lutz
- Läsche, Ulrich
- Horz, Volker
- Krelaus, Jürgen
- Löhr, Mechthild
- Kumerics, Kerstin
- Stefanski, Petra
- Spyth, Dorothea
- Bokler, Dr. Evelyn
- Schröer, Fabian, Jugendsprecher
- Pfarrer Stefan Peter
- Gemeindereferentin Magdalena Lappas
Ortsausschüsse der einzelnen Kirchorte
Auf der örtlichen Ebene, auf der sich das Gemeindeleben praktisch abspielt, richtet der Pfarrgemeinderat Ortsausschüsse ein. Die Ortsausschüsse bestehen aus den beiden für den jeweiligen Kirchort gewählten PGR-Mitgliedern, sowie weiteren vom Pfarrgemeinderat bestellten Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder des Ortsausschusses ist nach oben nicht begrenzt, kann also je nach Größe und Aktivität der Kirchorte unterschiedlich sein.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat (VRK) verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Die Kirchengemeinde ist eine örtliche Gebietskörperschaft; sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wählen den Verwaltungsrat. Dieser besteht aus 12 gewählten Mitgliedern und Pfarrer Stefan Peter als Vorsitzenden.
Mitglieder des Verwaltungsrates
- Pfarrer Stefan Peter - Vorsitzender
- Thomas Boller
- Prof. Dr. Ulrich Burgard
- Christina Griesser
- Stefan Hans
- Ernst Hoffmann
- Dr. Jörg Krämer
- Dr. Christian Lauer
- Norbert Mezger
- Dirk Riehl
- Frank Schulz
- Dr. Michael Schulze Dieckhoff
- Dr. Thomas Werhahn